Das Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des nach leistenden Unterhalts. Berechnungsgrundlage ist in der tat nicht das reine Einkommensquelle, sondern es können von diesem bestimmte festgelegte Aufwendungen und der sogenannte Selbstbehalt abgezogen werden. Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, Dasjenige von der pflegebedürf